Informationen für Zuweiser

  • Sollten Sie unsicher sein, ob ein MRT oder ein CT für ihre Fragestellung besser geeignet ist, dann rufen Sie uns doch vor der Terminvereinbarung bitte an. Dasselbe gilt auch auch für Rückfragen nach der Untersuchung/Befundmitteilung bei dem für die Untersuchung zuständigen Radiologen. Wir helfen gerne weiter.
  • Sollte eine Untersuchung bei uns von einer Klinik oder niedergelassenen Facharztkollegen-/innen empfohlen worden sein, bitten wir zusätzlich zum Anforderungsschein um Mitgabe des entsprechenden Arztbriefes, um Informationsverluste für die Fragestellung und Beurteilung zu vermeiden.
  • Wir bitten Sie dem Patienten immer alle relevanten Bilder von Voruntersuchungen, am besten auf CD, mitzugeben, falls dieser zum ersten mal bei uns untersucht wird. Das erspart Ihnen und uns unnötigen Mehraufwand und Verzögerungen bei der Befunderstellung.
  • MR-Untersuchungen: Bei Herzschrittmacher vorerst weiterhin kontraindiziert.
  • Bei ausgedehnterem metallischem Fremdmaterial wie z.B. langen Marknägeln und langstreckiger Spondylodese der Wirbelsäule bitten wir Sie, die Röntgenbilder mitzugeben.
  • Bei Implantaten bitten wir um einen Implantatausweis mit Angaben zu Produktnamen/Hersteller oder eine fachärztliche Unbedenklichkeitserklärung. Wir können ggf. zusätzlich in einer geeigneten Datenbank nachsehen.
  • Entsprechend allgemeiner Empfehlungen zum Strahlenschutz: Jüngere Patienten sollten aus strahlenhygienischen Gründen bis auf wenige Ausnahmen im MRT untersucht werden. Dies gilt insbesondere für Untersuchungen der Wirbelsäule und des Schädels. Bei drei MRT-Geräten finden wir fast immer schnell einen Termin.
  • Low-Dose-CT-Untersuchungen ohne Kontrastmittel gibt es z.B. für Lungendiagnostik (Lungengerüsterkrankungen, Lungenrundherdkontrolle oder -ausschluss), Nierensteindiagnostik, Nasennebenhöhlendiagnostik (Sinusitis).
  • Für das CT sind möglichst aktuelle Laborwerte für Kreatinin/GFR und TSH empfohlen. Über die zusätzliche orale Kontrastierung bei CT des Abdomen wird abhängig von der Fragestellung entschieden.
  • Für das MRT ist der aktuelle Kreatininwert bei MR-Angiographien und bei unklarer Nierenfunktion immer notwendig.
  • Bei einer bekannten Kontrastmittelunverträglichkeit werden wir auf eine KM-Untersuchung mit dem anderen Bildgebungsverfahren ausweichen oder eine Nativuntersuchung durchführen.
Hesperidengarten - Wartebereich